Entfernung eines Zahnes aus seinem Zahnfach im Kieferknochen bei irreparablen Schädigungen des Zahnes oder im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung. Der Zahnarzt zieht den betroffenen Zahn unter örtlicher Betäubung mit speziellen zahnärztlichen Instrumenten (z. B. Zangen, Hebel). Bei abgebrochenen oder tief zerstörten Zähnen und Wurzelresten sowie bei nicht durch den Kieferkamm herausgewachsenen Zähnen muss die Schleimhaut mit einem Schnitt geöffnet und Knochen abgetragen werden, um einen freien Zugang zur Wurzel zu erhalten.
Bei Nachblutungen aus der Wunde nach der Zahnextraktion soll der Mund nicht mit Wasser ausgespült werden. Längeres Beißen auf einen sterilen Mulltupfer über der Wunde stoppt meist die Blutung. Bei anhaltender Blutung sollte der Zahnarzt aufgesucht werden.
Nach ca. einem halben Jahr sollte die entstandene Lücke mit einem Zahnersatz versorgt werden, um Folgeschäden für das restliche Gebiss zu vermeiden: Bei lange bestehenden Lücken können die benachbarten Zähne in die Lücke kippen. Der gegenüberliegende Zahn im Gegenkiefer kann sich in die Lücke hinein verschieben. Diese Veränderungen können sich auf die gesamten Bissverhältnisse auswirken. Durch die fehlende Belastung des zahnlosen Kieferabschnittes kann sich der Knochen dort zurückbilden.
Brockhaus Gesundheit; 30.11.2010, aktualisiert am 09.12.2010
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