Gewebeschädigung durch direkten Kontakt mit Säuren oder Laugen (Basen). Häufig gewerblich genutzte Säuren wie z. B. Salzsäure, Salpetersäure oder Schwefelsäure verursachen eine Koagulationsnekrose mit Schorfbildung, Laugen wie Natron- und Kalilauge oder Ammoniaksalze eine von vornherein tiefer eindringende Kolliquationsnekrose (Nekrose). Verätzungen kommen häufig an Haut, Augen, Mund, Rachen und Speiseröhre vor. Der Schweregrad hängt von der Art der Substanz, der Konzentration und Einwirkungsdauer ab. Eine Vergiftungsreaktion des gesamten Organismus durch die Aufnahme von Ätzmitteln ist eher selten; sie kann rasch zu Bewusstseinsstörungen, Kreislaufstillstand, akutem Nierenversagen und Gerinnungsstörungen bis zum Tod führen.
Hautverätzung
Eine Verätzung der Haut entsteht durch äußerliches Benetzen, z. B. mit Chemikalien.
Befund: Die verätzte Haut ist stark schmerzhaft, gerötet und geschwollen. Bei schweren Verätzungen können alle Hautschichten und auch tiefer gelegenes Gewebe betroffen sein.
Behandlung: Benetzte Kleidung wird sofort entfernt. Der verätzte Hautbereich wird mindestens 15 Min. lang mit viel klarem Wasser abgespült und zur weiteren Versorgung im Krankenhaus mit einer sterilen Wundauflage abgedeckt. Es dürfen niemals Salben oder Cremes oder andere »Hausmittel« auf die Wunde aufgebracht werden. Je nach Schweregrad kann wie bei einer Verbrennung ein plastisch-chirurgischer Eingriff erforderlich sein.
Augenverätzung
Häufig gelangt eine ätzende Substanz durch versehentliches Einspritzen ins Auge.
Befund: Die Schädigung der Hornhaut löst sofort starke Schmerzen aus. Bei leichten Verätzungen bleibt die Hornhaut klar und durchsichtig, in schweren Fällen kommt es zu einer milchigen Trübung und dem Verlust der Sehkraft.
Behandlung: Der innere Augenwinkel wird mit klarem Wasser gespült (Augenspülung). Es sollte unbedingt ein Augenarzt aufgesucht werden.
Verätzung von Mund, Rachen und Speiseröhre
Durch versehentliches Trinken von Laugen oder Säuren kommt es zu Reizungen der Schleimhäute bis hin zum Absterben des Gewebes (Nekrosen), Geschwüren und Organdurchbrüchen (z. B. Magenperforation).
Befund: Der Betroffene hat starke Schmerzen, der Speichelfluss ist gesteigert. Es kommt zu einer Veränderung der Schleimhäute durch Beläge, Verquellungen und Blutungen. Spätfolgen sind häufig Einengungen (z. B. der Speiseröhre) durch Narbenbildung, die zu starken Schluckbeschwerden führen können. Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass sich nach 10–15 Jahren an diesen Stellen ein bösartiger Tumor entwickelt.
Behandlung: Ist der Betroffene bei Bewusstsein, sollte er den Mund mit Wasser spülen und gurgeln und Flüssigkeit nur in kleinen Mengen trinken, um die zusätzliche Gefährdung durch Erbrechen zu vermeiden. Auf keinen Fall darf er zum Erbrechen gebracht werden, da es sonst zu einer erneuten Verätzung oder zu einer Aspiration kommen kann. Der Betroffene erhält schmerzstillende und evtl. kreislaufunterstützende Medikamente. Zur Verhütung von Infektionen können Antibiotika gegeben werden. Einengungen werden entweder durch Dehnung (Bougierung) oder Operation behandelt.
Verätzung der Atemwege
Ätzende Dämpfe konzentrierter Säuren und Laugen können im Sinne einer Reizgasvergiftung beim Einatmen neben Mund und Rachen insbesondere die Schleimhaut der Atemwege schädigen.
Befund: Der Betroffene klagt z. B. über Heiserkeit, Husten oder Brennen beim Atmen. Bei tieferer Inhalation kann es zu einem Lungenödem bzw. einer schweren Lungenentzündung kommen.
Behandlung: Zur Linderung der Atembeschwerden infolge der Schleimhautschwellung werden abschwellende Medikamente (u. a. Kortisonpräparate) eingesetzt. Bei Stimmritzenverschluss kann ein Luftröhrenschnitt (Tracheotomie), bei Lungenbeteiligung die maschinelle Beatmung erforderlich sein.
Brockhaus Gesundheit; 30.11.2010, aktualisiert am 09.12.2010
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