vollständiger oder teilweiser operativer Ersatz der Hornhaut des Auges zur Besserung oder Wiederherstellung des Sehvermögens bei Hornhauttrübung, -narben, -tumoren oder bei Keratokonus. Der Ersatz durch die Spenderhornhaut erfolgt in ganzer Dicke (penetrierende Hornhauttransplantation) oder schichtbegrenzt (lamellierende Hornhauttransplantation). Als Spenderhornhaut wird Hornhaut von lebenden Menschen oder konservierte Leichenhornhaut verwendet. Das Transplantat wird meist gut vertragen. Kommt es dennoch zu einer Abstoßung, was auch nach Jahren möglich ist, so kündigt sie sich durch Minderung der Sehschärfe, lokale Schmerzen, Lichtscheu und Rötung des Auges an. Es wird dann versucht, das Transplantat durch medikamentöse Unterdrückung der Abstoßungsreaktion zu erhalten.
Brockhaus Gesundheit; 30.11.2010, aktualisiert am 08.12.2010
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