vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft durch Ausstoßung des Embryos oder Fetus, der ein Gewicht unter 500 g hat und bei dem alle für eine Lebendgeburt entscheidenden Lebenszeichen fehlen. Je nach Zeitpunkt wird unterschieden zwischen Frühabort (bis zur 16. Schwangerschaftswoche) und Spätabort (nach der 16. SSW). Auf 100 ausgetragene Schwangerschaften kommen ca. 10–15 Fehlgeburten. Im Gegensatz zur Totgeburt zählt eine Fehlgeburt nicht als Entbindung im Sinne des Mutterschutzgesetzes, und es besteht keine standesamtliche Meldepflicht.
Ursache: Die Ursachen einer Fehlgeburt bleiben häufig unklar. Infrage kommen schwere Fehlbildungen der Fruchtanlage, der Eihäute oder des Mutterkuchens, Abweichungen der Erbanlagen, Fehlbildungen oder Erkrankungen der Gebärmutter (z. B. Myome) oder eine vorzeitige Öffnung des Muttermundes (Zervixinsuffizienz). Allgemeinerkrankungen der Schwangeren, insbesondere Infektionskrankheiten oder mit hohem Fieber einhergehende Erkrankungen, können zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft zu einer Fehlgeburt führen. Auch seelische Erschütterungen der Schwangeren oder ein Unfall (z. B. ein Sturz) kommen als Ursache infrage. Hat eine Frau schon mehr als drei Fehlgeburten (habituelle Fehlgeburt) erlitten, kann eine Chromosomenanomalie vorliegen oder eine hormonelle Unterfunktion des Gelbkörpers im Eierstock.
Befund: Der Frühabort lässt sich in verschiedene Stadien unterteilen. Der Spätabort bei vorzeitiger Öffnung des Muttermundes beginnt meist mit dem Sprung der Fruchtblase ohne Wehen oder Blutungen. Fieber und eitriger Scheidenausfluss weisen auf einen febrilen Abort mit einer Infektion der Gebärmutter hin. Die Infektion kann auf Eileiter, Eierstöcke und Bauchfell übergreifen; es droht ein Kreislaufversagen der Mutter.
Behandlung: Bei drohender Fehlgeburt wird versucht, die Schwangerschaft zu erhalten. Die Schwangere muss strenge Bettruhe einhalten und erhält zur Hemmung der Wehentätigkeit Magnesium. Leidet die Betroffene unter starker Angst und Unruhe, kann sie auch Beruhigungsmittel erhalten. Bei beginnender Fehlgeburt kann die Wehentätigkeit unterstützt werden, um die Ausstoßung des toten Kindes zu beschleunigen. Die Schwangere erhält wegen der starken seelischen Belastung Schmerz- und evtl. auch Beruhigungsmittel. Bei einer verhaltenen Fehlgeburt (Missed Abortion; Fruchttod), bei der die Frucht im Mutterleib abgestorben ist und nicht ausgestoßen wurde, wird der Abgang des Kindes medikamentös eingeleitet.
Nach jeder Fehlgeburt muss eine Abortausräumung (Ausschabung) durchgeführt werden, damit nicht Teile des Kindes, des Mutterkuchens oder der Eihäute in der Gebärmutter zurückbleiben und später zu Komplikationen (Blutungen, Entzündungen, Tumoren) führen. Bis zum 3. Schwangerschaftsmonat wird die nicht aufzuhaltende Fehlgeburt durch eine Ausschabung beendet. Danach ist das Kind oft so groß, dass man die Ausschabung erst durchführen kann, wenn vorher die Geburt medikamentös eingeleitet wurde, da sonst das Risiko einer Verletzung der Gebärmutter zu groß ist.
Bei einer fieberhaften Fehlgeburt und drohendem Kreislaufversagen wird die Betroffene auf einer Intensivstation überwacht und erhält Antibiotika.
Brockhaus Gesundheit; 30.11.2010, aktualisiert am 08.12.2010
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