gefährliche Lebensmittelvergiftung, ausgelöst durch das Gift des Bakteriums Clostridium botulinum (Botulinustoxin). Bereits bei Verdacht auf Botulismus besteht nach dem Infektionsschutzgesetz Meldepflicht.
Ursache: Die Vergiftung erfolgt fast immer durch den Verzehr verdorbener Speisen, in denen das Bakterium Gifte produziert hat. Selten kann es – v. a. bei Säuglingen – durch die Aufnahme von Sporen (z. B. im Honig) zur Vergiftung kommen, bei der sich die Keime erst im Darm vermehren und dort ihr Toxin bilden.
Meist entwickelt sich das Botulinustoxin in selbst eingemachten Konserven, v. a. bei Bohnen, aber auch Fleisch und Gemüse. Der Erreger vermehrt sich unter Luftabschluss (strikter Anaerobier) und bildet Fäulnisgase, sodass die Konserven leicht an ausgebeulten Deckeln und Böden zu erkennen sind (Bombierung).
Die Überdauerungsformen (Botulinussporen) sind extrem hitzebeständig und werden beim Einmachen durch den normalen Kochvorgang nicht abgetötet. Sie vermehren sich meist nicht in der geschlossenen Büchse, sondern erst beim Öffnen. Besonders gefährlich ist es daher, eine Konserve zu öffnen, 1–2 Tage stehen zu lassen und erst dann ungekocht zu verwenden.
Befund: Das Botulinustoxin führt zu lebensbedrohlichen Störungen des Nervensystems. Stunden bis Tage nach der Toxinaufnahme treten die ersten Beschwerden auf. Die Erkrankten klagen über Doppelbilder (durch Augenmuskellähmungen) und allgemeines Krankheitsgefühl. Andere Symptome sind Mundtrockenheit, Schluckbeschwerden, Übelkeit und Erbrechen sowie Schlucklähmung, Blasen- und Darmlähmung. Zu jedem Zeitpunkt besteht die Gefahr einer Atemlähmung.
Behandlung: Wird sofort das antitoxische Botulismus-Serum angewendet, führt es zu einer kompletten Rückbildung aller Beschwerden. Begleitend werden Abführmittel verabreicht, bei schweren, fortgeschrittenen Krankheitsbildern sind weitere intensivmedizinische Maßnahmen nötig, z. B. künstliche Beatmung.
Brockhaus Gesundheit; 30.11.2010, aktualisiert am 07.12.2010
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