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Wie Notärzte Verletzungen einstufen

Wie schwer ist jemand verletzt, wenn er „schwer verletzt“ ist?

Pressemeldung Nummer 1507 der bayerischen Polizei, Präsidium München, vom 13. Oktober: „Am Montag, 12.10.2009, gegen 9.00 Uhr, fuhr ein 56-jähriger Gabelstaplerfahrer auf einem Betriebsgelände in der Au mit seinem Fahrzeug rückwärts und übersah hierbei einen 58-jährigen Münchner. Dieser hielt sich als Fußgänger ebenfalls auf dem Betriebsgelände auf. Der 58-Jährige wurde bei dem Unfall schwer verletzt und musste zur stationären Behandlung in ein Münchner Krankenhaus gebracht werden.“


Der in der Meldung gebrauchte Begriff schwer verletzt ist uns aus Unfallberichten und Nachrichten vertraut. Doch was ist damit gemeint? Hat der verletzte Mann „nur“ einen Knochenbruch, oder schwebt er vielleicht sogar in Lebensgefahr? Tatsächlich werden die Begriffe leicht, schwer und schwerstverletzt in der Öffentlichkeit so wahrgenommen, als beschrieben sie den konkreten Zustand eines Patienten nach einem Verkehrsunfall, einer Schlägerei oder einem Unglück, bei dem jemand zu Schaden kam. Sie beruhen jedoch nicht auf einer ärztlichen Diagnose.


„Die Klassifizierung in leicht, schwer oder schwerstverletzt ist eine Einteilung, die die Polizei für die Presse vornimmt. Sie orientiert sich an der Zeitdauer, die ein Patient im Krankenhaus verbleiben muss, aber sie sagt nichts aus über die wirkliche Schwere einer Schädigung“, berichtet Professor Peter Sefrin, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte.


Leicht verletzt ist ein Patient für die Polizei danach, wenn er entweder gar nicht oder nur kurzfristig ambulant behandelt wird. „Schwer verletzt ist ein Patient, der mindestens 24 Stunden im Krankenhaus verbleibt. Als schwerstverletzt gilt, wer mindestens 30 Tage im Krankenhaus bleiben muss“, erklärt Sefrin.


Ein Grund für die vage bleibende Beschreibung: Notärzte dürfen an die Polizei mit Rücksicht auf die Schweigepflicht und den Datenschutz keine konkreten medizinischen Diagnosen weitergeben.


Notärzte selbst orientieren sich nach Sefrins Angaben an einem eigenen Code für die Einteilung der Verletzung in verschiedene Schweregrade. Die sogenannte NACA-Skala (National Advisory Committee for Aeronautics) stammt ursprünglich aus der Flugmedizin und beschreibt den tatsächlichen Gesundheitszustand des Menschen, der bei einem Unfall oder Notfall verletzt wurde. Die Ärzte unterscheiden dabei sieben Abstufungen.


Codes wie der NACA erleichtern die Kommunikation der Notfallmediziner am Unfallort und werden im Notarzt-Protokoll dokumentiert. Für die (Weiter-)Behandlung des Patienten im Krankenhaus spielt die Angabe zum Verletzungsgrad keine Rolle. Dann sind ausführliche Diagnosen gefragt. Deshalb erhalten die Klinikärzte keine Informationen über den NACA, sondern eine bestimmte Verdachtsdiagnose.



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Ute Essig / Apotheken Umschau; 14.01.2010, aktualisiert am 12.01.2012

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