Im Zustand der Bewusstlosigkeit verfügt der Mensch über keine Schutzreflexe. Die Muskulatur ist schlaff, weshalb die Zunge bei Rückenlage nach hinten fallen und die Atemwege verschließen kann. Eine weitere Gefahr: Blut oder Erbrochenes gelangen leicht in die Atemwege. Schlimmstenfalls kann das zum Ersticken führen.
Das sollten Sie tun:
Sprechen Sie den Betreffenden an! Rütteln Sie vorsichtig an seiner Schulter. Reagiert die Person nicht, ist sie bewusstlos. Rufen Sie nach Hilfe!
Atmung prüfen: Öffnen Sie den Mund des Verletzten und entfernen Sie eventuelle Fremdkörper. Anschließend nähern Sie Ihre Wange dem Mund und der Nase des Patienten. Können Sie einen Luftzug oder Atemgeräusche wahrnehmen? Blicken Sie gleichzeitig auf Brustkorb und Bauch: Heben und senken sie sich?
Stabile Seitenlage (gemäß den Empfehlungen der European Resuscitation Council (ERC):
Atmet die Person normal, bringen Sie sie wie folgt in die stabile Seitenlage, um ein Ersticken an Blut, Speichel und Erbrochenem zu verhindern:
Strecken Sie die Arme des Betroffenen aus. Knicken Sie den Ellenbogen, der Ihnen am nächsten ist, rechtwinklig zum Körper ab. Der Arm zeigt nach oben.
Der andere Arm wird quer über die Brust gelegt und der Handrücken gegen die Ihnen zugewandte Wange gehalten.
Ziehen Sie mit der freien Hand das entfernte Bein zu sich hin, um die Person auf die Seite zu rollen.
Oberes Bein in Hüfte und Knie abwinkeln. Um die Atemwege frei zu halten, überstrecken Sie den Kopf leicht nach hinten. Fixieren Sie diesen mit der Hand, die unter der Wange liegt
Alarmieren Sie spätestens dann den Rettungsdienst!
Atmet die Person nicht oder nicht normal, achten Sie auf Lebenszeichen wie Bewegungen, Schlucken oder Husten. Falls Sie keine erkennen können und alleine am Unfallort sind, setzten Sie zuerst einen Notruf ab und beginnen Sie dann mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Sind mehrere Helfer vor Ort, sollten Sie jemanden anweisen, einen Notruf zu tätigen, während Sie selbst unverzüglich mit den Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen.
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14.11.2006, aktualisiert am 08.05.2012
Bildnachweis: W&B/Ulrike Möhle
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