Bei leichten Blutungen ist genügend Zeit für die Diagnostik. Bei einer akuten, womöglich lebensbedrohlichen Blutung entscheidet der Gesundheitszustand des Betroffenen darüber, wie weit Untersuchungen überhaupt möglich sind. Manchmal genügt die konservative Behandung in der Klinik, manchmal kann aber auch eine Notfalloperation nötig sein.
Ist von Blut am Darmausgang die Rede, so ist wichtig zu wissen, ob es hell- oder dunkelrot ist, wie stark die Blutung ist, ob das Blut auf dem Stuhl aufgelagert ist, von Schleim und Eiterabsonderungen begleitet wird, ob es ständig Spuren hinterlässt oder nur gelegentlich auftritt. Außerdem fragt der Arzt nach den Stuhlgepflogenheiten und ob hier möglicherweise Veränderungen bemerkt werden, zum Beispiel eine bislang ungewohnte Verstopfung oder Durchfall und Verstopfung im Wechsel. Er erkundigt sich nach dem Gebrauch von Abführmitten und ob der Stuhlgang schmerzhaft ist. Auch das Gefühl unvollständiger Entleerung, Beschwerden wie Blähungen, Völle- oder Fremdkörpergefühl, Bauchschmerzen, und allgemeine Beeinträchtigungen wie Müdigkeit, Schwäche, Blässe oder ungewollter deutlicher Gewichtsverlust sind wichtige Hinweise. Sehr wichtig zu wissen: Nimmt der oder die Betroffene ein sogenanntes blutverdünnendes Mittel ein, das die Blutgerinnung herabsetzt? Denn dies kann unter Umständen ebenfalls das Risiko einer Darmblutung erhöhen.
Liegt die Ursache im Bereich des Analkanals, stellt der Arzt die Diagnose oft schon anhand der Angaben des Patienten sowie durch Anschauen und Tasten. Insbesondere überprüft der Arzt den After auf äußerlich erkennbare Blutungsquellen: Verletzungszeichen, Risse, Schwellungen, Entzündungen, Knoten, Gang- oder Fistelöffnungen, Hämorriden, nach außen verlagertes Darmgewebe. Austasten des Enddarms ist ebenfalls fester Bestandteil der Untersuchung. Beim Mann wird dabei auch ein Teil der Prostata erfasst. Führt ein Gynäkologe die Untersuchung bei der Frau durch, erfühlt er anteilig die inneren Geschlechtsorgane. Dabei tastet er mit der anderen Hand den Bauch ab. Bei Verdacht auf vorgefallene Hämorriden oder Darmteile kann ein kurzes Pressmanöver den Sachverhalt aufdecken.
Im nächsten Schritt folgt die Spiegelung des Afters (Anoskopie), des Analkanals (Proktoskopie), des Enddarms (Rektoskopie) oder des kompletten Darms (Koloskopie) durch den Spezialisten. Wird die Blutungsquelle im oberen Magen-Darm-Trakt vermutet, folgt eine Spiegelung auch dieses Bereichs (Ösophago-Gastro-Duodenoskopie).
Eventuell schließen sich noch weitere Maßnahmen an, etwa Druckmessungen im Analbereich oder eine Endosonografie des Enddarms (innere Ultraschalluntersuchung). Darüberhinaus kommen eventuell auch bildgebende Verfahren wie die Sonografie der Leistengegend und der Bauchorgane, Röntgen, eine Magnetresonanz- oder Computertomografie des Beckens oder Bauches infrage. Laboranalysen und feingeweblich untersuchte Gewebeproben geben weitere Informationen. Näheres in den einzelnen Kapiteln und Abschnitten.
Ab 50 Jahren können alle Versicherten, die kein erhöhtes Darmkrebsrisiko haben, einmal jährlich ihren Stuhl auf nicht sichtbares Blut untersuchen. Ab 55 Jahren hat jeder Versicherte die Möglichkeit, eine vollständige Darmspiegelung, die im Normalfall nach zehn Jahren wiederholt werden sollte, und jährlich einen Stuhlbriefchentest auf unsichtbares (okkultes) Blut im Stuhl durchführen zu lassen. Obwohl etwas unangenehm, hat die Darmspiegelung den großen Vorteil, dass auffällige Veränderungen wie Polypen festgestellt und auch gleich entfernt werden können: eine entscheidende krebsvorbeugende Maßnahme. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die erste Vorsorge-Darmspiegelung, für die Wiederholungs-Darmspiegelumng nach zehn Jahren und für die Tests auf verborgenes Blut.
Bei Risikogruppen, zum Beispiel Menschen mit familiärem Darmkrebsrisiko, sind die Vorgaben strenger. Es geht hier um die Früherkennung beziehungsweise sogar Vorbeugung von Darmkrebs bei Blutsverwandten von Menschen, bei denen der Krebs vor nach oder vor dem 60. Lebensjahr oder auch deutlich früher aufgetreten ist. Im engeren Sinn gilt das auch für den erblichen, nicht polypösen Darmkrebs (HNPCC, auch Lynch-Syndrom genannt), die familiäre adenomatöse Polypose (FAP) und andere, seltenere Darmkrebsformen. Mehr dazu unter: www.hnpcc.de und: www.darmkrebs.de (apotheken-umschau.de ist nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung für Inhalte externer Anbieter). Bei der FAP bilden sich schon sehr früh unzählige Polypen im Magen-Darm-Trakt. Menschen, bei denen das veränderte Erbgut nachgewiesen wurde, wird den Betroffenen empfohlen, unbedingt rechtzeitig mit der Früherkennung zu starten: bei FAP bereits im Alter von zehn Jahren, bei HNPCC mit 25 Jahren. Mutmaßlich Betroffene können sich bei einer humangenetischen Beratungsstelle eingehend informieren.
In allen anderen Fällen sind bei familiärem Darmkrebs Früherkennungs-Darmspiegelungen möglichst ab einem Alter vorgesehen, das zehn Jahre unter dem Erkrankungsalter des betroffenen Angehörigen liegt.
Zu den Risikogruppen für Darmkrebs gehören aber auch Patienten, die eine chronisch- entzündliche Darmerkrankung, insbesondere eine Colitis ulcerosa haben. Zu den entsprechenden Vorsorgeempfehlungen finden Sie in den jeweiligen Abschnitten im Kapitel „Ursachen im Enddarm, Dickdarm, Dünndarm" weitere Informationen.
Dr. med. Claudia Osthoff / www.apotheken-umschau.de;
08.09.2009, aktualisiert am 14.05.2012
Bildnachweis: PhotoDisc/RYF
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